Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäfte mit unseren Kunden, vor allem für von uns gelieferte Ware. Unsere AVB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen der Besteller erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
4. Im Einzelfall vorgenommene Individualabreden (wie z.B. Sondervereinbarungen, Eigenmarkenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) mit dem Vertragspartner haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern sie schriftlich vereinbart und auch schriftlich durch uns bestätigt worden sind.
5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Rezepturen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Zahlungen, Aufrechnungsverbot von Gegenforderungen
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unsere auf den Rechnungen angegebenen Geschäftskonten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Unsere Rechnungen sind sofort unmittelbar fällig. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so schuldet er Zinsen von 8 %-Punkten über dem Basiszins der EZB. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bleibt der Käufer mit mehr als einer Zahlung im Rückstand, so werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen sofort fällig. In diesem Falle haben wir das Recht, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen, sowie nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu verlangen.
§ 5 Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen dem Zugang der Bestellung und der Lieferung oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, sind wir berechtigt, Zahlung vor Eintritt eines vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Nachweis solcher Umstände gilt durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei als erbracht. Vereinbarte Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gew.hrleistungsansprüche geltend gemacht werden. Falls der Besteller vor Zahlung der Ware seine Zahlungen einstellt, haben wir die in den §§ 47, 48 Insolvenzordnung eingeführten Rechte auf Aus- und Absonderung.
§ 6 Zahlung des Kaufpreises
Der Besteller trägt alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass Wechsel, Schecks oder andere erfüllungshalber gegebenen Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zu Protest gegeben werden. Der Besteller trägt die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns oder an die uns angegebene Zahlstelle. Seine Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages bei uns bzw. bei unserer Zahlstelle.
§ 7 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 9 Liefertermin, Lieferverzug
Auslieferungen erfolgen so schnell wie möglich und grundsätzlich innerhalb aktueller Lageröffnungszeiten. Behördliche Maßnahmen und Ereignisse höherer Gewalt (force majeure), welche wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Lieferpflicht bzw. wir können für die Dauer der Behinderung vom Vertrag sofort, ganz oder teilweise zurücktreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Die Liefergefahr geht in allen Fällen mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Lieferverzug tritt nicht ein, wenn dem Spediteur die bestellte Ware fristgerecht übergeben worden ist und dieser aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde die Ware nicht innerhalb eines vom Besteller geforderten Zeitfensters ausliefern kann. Die Angabe eines Liefertermins und/oder Uhrzeit stellt kein Fixgeschäft nach BGB dar. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, steht uns das Recht zu, Schadensersatz zu verlangen. Weitere Lieferungen können davon abhängig gemacht werden, ob der Besteller den verlangten Schadenersatz an uns geleistet hat. Die pauschale Vereinbarung von Vertragsstrafen bei Überschreitung des in der Bestellung angegeben Liefertermins ist ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit der Ware noch entstehenden Forderungen vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Falls wir unsere Vorbehaltsware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückfordern, ist der Besteller verpflichtet, die Ware spesenfrei zurückzugeben. Er haftet für einen eventuellen Minderwert.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere verderbliche Waren sachgerecht einzulagern und zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung/Vermischung weiterverkauft
worden ist. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf unter Vorbehalt des Widerrufs ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Bestellers bleibt von unserer Einzugsermächtigung unberührt. Wir werden die Forderung selbst nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellungen, Beantragungen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zur Vermischung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die Geltendmachung von Eigentumsrechten an der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum übertr.gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 11 Mängelrügen
Unsere Ware ist unverzüglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Er muss bei Entgegennahme der Sendung die Ware sorgfältig prüfen und Transportschäden sofort beim Spediteur und auch bei uns schriftlich geltend machen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel und Falschlieferungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Unterbleibt die Untersuchung, ist unsere Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware ausgeschlossen. Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von drei Monaten nach der Absendung der Ware bei uns eingegangen ist. Die Geltendmachung von pauschalem Schadensersatz für etwaige Mängel ist ausgeschlossen.
§ 12 Produktrückruf , Vertragsstrafen, Haftung
Bei einem freiwilligen Produktrückruf durch uns ist der Besteller nicht berechtigt, pauschale Kosten nach seinen AGB geltend zu machen. Produktrückrufe wegen behördlicher Anordnung oder aus sonstigen Gründen rechtfertigen nur zur Geltendmachung eines angemessenen Aufwendungsersatzes. Pauschalierte Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzbeträge leisten wir nicht. Wir haften auch nur bei nachgewiesenem Verschulden für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle eines Rückrufes verpflichtet sich der Besteller die Kosten hierfür gering zu halten und sich mit uns über den Ablauf (Aufwand, Durchführung, Erforderlichkeit) unverzüglich in Verbindung zu setzen. Wir übernehmen keine Kosten für nicht mit uns schriftlich abgestimmten Rückrufaktionen.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Leistungen.
2. Erfüllungsort ist 32839 Steinheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 32756 Detmold. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sind einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam oder abbedungen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen.
Stand: 01.01.2017
Petersilchen GmbH
Am Piepenbrink 2